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Leitern & Steigtechnik

Leitern und Tritte wirken unscheinbar, gehören aber zu den häufigsten Unfallursachen im Betrieb.

Was wir für Sie erledigen

Leitern und Tritte wirken unscheinbar, gehören aber zu den häufigsten Unfallursachen im Betrieb. Als Betreiber müssen Sie dafür sorgen, dass alle Steigmittel in ordnungsgemäßem Zustand sind und regelmäßig geprüft werden. Wir prüfen Ihre Leitern, Tritte und Steigleitern fachgerecht nach BetrSichV und DGUV Regel 208-016 und liefern den rechtssicheren Nachweis.

Das ist enthalten

  • Anlege-, Steh- und Steigleitern

  • Tritte und mobile Aufstiegshilfen

  • Prüfung nach DGUV Regel 208-016

  • Dokumentation für Ihr Prüfbuch

Normgerechte Prüfung

Wiederkehrende Prüfung durch befähigte Personen mit dokumentiertem Ergebnis.

Reparieren & nachprüfen

Kein reiner Mängelbericht: Wir beheben Defizite und bestätigen den sicheren Zustand anschließend.

Rechtssicherer Nachweis

Prüfbuch, Protokoll und Nachweis für Ihre Betreiberunterlagen.

Steigleiter mit Schutzgitter
Im Einsatz

Leitern & Steigtechnik: Prüfung vor Ort

DGUV-Prüfung für Leitern, Tritte und Steigleitern nach DGUV Regel 208-016 und BetrSichV. Wir prüfen Anlege- und Stehleitern, Tritte und ortsfeste Steigleitern, dokumentieren den Nachweis und beraten zu den Prüffristen.

Was wir prüfen

Je nach Anlagentyp prüfen wir die sicherheitsrelevanten Komponenten systematisch und dokumentieren das Ergebnis.

Leitern & Tritte

Mobile und ortsveränderliche Steigmittel

  • Deformierung und Abnutzung der Bauelemente
  • Vollständigkeit aller Bauteile
  • Funktion der Verbindungspunkte und Sprossen
  • Standfestigkeit und rutschfeste Auftritte
  • Kennzeichnung und Tragfähigkeit

Steigleitern

Ortsfeste Steigleitern und Steigtürme

  • Schutzgitter und Einstiegssicherung
  • Befestigung und Verankerung
  • Gittermaterial und Korrosion
  • Hinweise des Herstellers und Gefährdungsbeurteilung

Prüfinhalt allgemein

  • Sichtprüfung auf Risse, Verformungen und Verschleiß
  • Bestimmungsgemäße Verwendung und Aufstellung
  • Sicherheitseinrichtungen und Zubehör
  • Eintrag in Prüfbuch und Prüfplakette

Warum die Prüfung Pflicht ist

Jedes Unternehmen ist für den Arbeitsschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. Fehlt der Prüfnachweis für Leitern und Steigmittel, drohen im Schadensfall Haftungsfragen bis hin zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers. Die Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften legen die Prüfpflicht klar fest.

Wir prüfen normgerecht und dokumentieren die Ergebnisse übersichtlich, damit Sie den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Arbeitsmittel jederzeit nachweisen können.

Mobile Steigtechnik mit Arbeitsbühne

Wie oft müssen Leitern geprüft werden?

Grundsätzlich gilt eine jährliche Prüfung nach BetrSichV. Die tatsächliche Frist hängt aber von Nutzungshäufigkeit, Umgebung und bisherigen Mängeln ab: In trockener Umgebung mit geringer Beanspruchung kann die Frist länger sein, bei aggressiver Umgebung oder starker Nutzung kürzer.

Bei Steigleitern richten sich Art, Umfang und Fristen nach der Gefährdungsbeurteilung und den Herstellerhinweisen. Wir beraten Sie, welches Intervall für Ihre Anlagen sinnvoll ist.

  • Mindestens jährliche Prüfung als Regelfall
  • Anpassung an Nutzung und Umgebung
  • Steigleitern nach Gefährdungsbeurteilung
  • Außerordentliche Prüfung nach Schaden oder Reparatur
Mobile Treppe in der Produktionshalle

Prüfung und Dokumentation aus einer Hand

Unsere geschulten Fachkräfte prüfen vor Ort und dokumentieren das Ergebnis in Ihrem Prüfbuch. Festgestellte Mängel besprechen wir direkt mit Ihnen, damit Sie wissen, welche Steigmittel aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

Rechtssicherheit

Normen & Prüffristen für Leitern & Steigtechnik

Die relevanten Vorschriften und Intervalle im Überblick, damit Sie Ihre Betreiberpflichten planbar erfüllen.

Relevante Normen

  • DGUV Regel 208-016

    Leitern, Tritte und Steigleitern: Prüfung und sicherer Einsatz (ehemals BGV D36)

  • BetrSichV

    Betriebssicherheitsverordnung: Grundlage für wiederkehrende Prüfungen

  • DGUV

    Unfallverhütungsvorschriften für den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln

Prüffristen

  • Regelfrist

    Jährlich

    Wiederkehrende Prüfung von Leitern, Tritten und Steigleitern nach BetrSichV

  • Abweichende Fristen

    Nach Beurteilung

    Kürzer oder länger je nach Nutzung, Umgebung und Mängelhistorie

Ablauf

So läuft's

Drei Schritte, ein Ansprechpartner.

01

Prüfen

DGUV-Prüfung nach Norm, mit dokumentiertem Ergebnis und klarer Bewertung.

02

Reparieren & nachprüfen

Defizite beheben und den sicheren Zustand anschließend bestätigen.

03

Dokumentieren

Prüfbuch, Protokoll und Nachweis für Ihre Betreiberunterlagen.

Ein Anliegen? Wir erledigen es.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir prüfen, reparieren bei Bedarf direkt und liefern Ihnen den Nachweis. Unverbindlich und persönlich.