Normgerechte Prüfung
Wiederkehrende Prüfung durch befähigte Personen mit dokumentiertem Ergebnis.
Leitern und Tritte wirken unscheinbar, gehören aber zu den häufigsten Unfallursachen im Betrieb.
Leitern und Tritte wirken unscheinbar, gehören aber zu den häufigsten Unfallursachen im Betrieb. Als Betreiber müssen Sie dafür sorgen, dass alle Steigmittel in ordnungsgemäßem Zustand sind und regelmäßig geprüft werden. Wir prüfen Ihre Leitern, Tritte und Steigleitern fachgerecht nach BetrSichV und DGUV Regel 208-016 und liefern den rechtssicheren Nachweis.
Anlege-, Steh- und Steigleitern
Tritte und mobile Aufstiegshilfen
Prüfung nach DGUV Regel 208-016
Dokumentation für Ihr Prüfbuch
Wiederkehrende Prüfung durch befähigte Personen mit dokumentiertem Ergebnis.
Kein reiner Mängelbericht: Wir beheben Defizite und bestätigen den sicheren Zustand anschließend.
Prüfbuch, Protokoll und Nachweis für Ihre Betreiberunterlagen.

DGUV-Prüfung für Leitern, Tritte und Steigleitern nach DGUV Regel 208-016 und BetrSichV. Wir prüfen Anlege- und Stehleitern, Tritte und ortsfeste Steigleitern, dokumentieren den Nachweis und beraten zu den Prüffristen.
Je nach Anlagentyp prüfen wir die sicherheitsrelevanten Komponenten systematisch und dokumentieren das Ergebnis.
Mobile und ortsveränderliche Steigmittel
Ortsfeste Steigleitern und Steigtürme
Jedes Unternehmen ist für den Arbeitsschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. Fehlt der Prüfnachweis für Leitern und Steigmittel, drohen im Schadensfall Haftungsfragen bis hin zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers. Die Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften legen die Prüfpflicht klar fest.
Wir prüfen normgerecht und dokumentieren die Ergebnisse übersichtlich, damit Sie den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Arbeitsmittel jederzeit nachweisen können.

Grundsätzlich gilt eine jährliche Prüfung nach BetrSichV. Die tatsächliche Frist hängt aber von Nutzungshäufigkeit, Umgebung und bisherigen Mängeln ab: In trockener Umgebung mit geringer Beanspruchung kann die Frist länger sein, bei aggressiver Umgebung oder starker Nutzung kürzer.
Bei Steigleitern richten sich Art, Umfang und Fristen nach der Gefährdungsbeurteilung und den Herstellerhinweisen. Wir beraten Sie, welches Intervall für Ihre Anlagen sinnvoll ist.

Unsere geschulten Fachkräfte prüfen vor Ort und dokumentieren das Ergebnis in Ihrem Prüfbuch. Festgestellte Mängel besprechen wir direkt mit Ihnen, damit Sie wissen, welche Steigmittel aus dem Verkehr gezogen werden müssen.
Die relevanten Vorschriften und Intervalle im Überblick, damit Sie Ihre Betreiberpflichten planbar erfüllen.
Leitern, Tritte und Steigleitern: Prüfung und sicherer Einsatz (ehemals BGV D36)
Betriebssicherheitsverordnung: Grundlage für wiederkehrende Prüfungen
Unfallverhütungsvorschriften für den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln
Regelfrist
Jährlich
Wiederkehrende Prüfung von Leitern, Tritten und Steigleitern nach BetrSichV
Abweichende Fristen
Nach Beurteilung
Kürzer oder länger je nach Nutzung, Umgebung und Mängelhistorie
Drei Schritte, ein Ansprechpartner.
DGUV-Prüfung nach Norm, mit dokumentiertem Ergebnis und klarer Bewertung.
Defizite beheben und den sicheren Zustand anschließend bestätigen.
Prüfbuch, Protokoll und Nachweis für Ihre Betreiberunterlagen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir prüfen, reparieren bei Bedarf direkt und liefern Ihnen den Nachweis. Unverbindlich und persönlich.