Wartung von Toranlagen
Die Wartung kraftbetätigter Tore ist Pflicht, nicht nur im Gewerbe, sondern auch im privaten Bereich. Fehlende Nachweise können im Schadensfall zu Haftungsfragen führen; Versicherungen können die Kostenübernahme verweigern.
Wir warten herstellerunabhängig und berücksichtigen alle relevanten Vorschriften für kraftbetriebene Tore und Brandschutzeinrichtungen. Im Rahmen der jährlichen technischen Prüfung führen wir die erforderliche Betriebskräftemessung durch.
- Sektional-, Garagen- und Schnelllauftore
- Brandschutz- und Sporthallentore
- Verladerampen, Ladentore und Ladebrücken
- Türen, Fenster und Feststellanlagen



