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Prüfungen von Hebe- und Arbeitsbühnen


DGUV 100-500 - Prüfungen von Hebe- und Arbeitsbühnen

 

Prüfungen von Hebe- und Arbeitsbühnen beinhalten nicht nur einen gesetzlichen, sondern auch einen hohen Sicherheitsaspekt. Prüfungen von Hebe- und Arbeitsbühnen sollten immer durch eine speziell ausgebildete Fachkraft, im Rahmen der DGUV Regel 100-500, durchgeführt werden. Es sind bestimmte Vorschriften und Regeln zu beachten, die wir verinnerlicht haben und dementsprechend für die Prüfung umsetzen können. Unser Unternehmen unterstützt Sie hierbei in allen Belangen.

Da vom Gesetzgeber die Prüfungen in bestimmten Abständen vorgeschrieben sind, können Sie sich zu 100 % auf uns verlassen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Vorsorge ist besser als Nachsorge. Regelmäßige Wartungen der Anschlagmittel von Hebe- und Arbeitsbühnen sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können. Des Weiteren haben Sie bei anstehenden Prüfungen ein geringeres Risiko von nicht kalkulierbaren Kosten, durch eventuelle Ersatzteile, die ersetzt werden müssen. Anschlagmittel, die nicht den Vorschriften entsprechen, müssen ersetzt werden, da sonst Prüfungen von Hebe- und Arbeitsbühnen als nicht bestanden gelten und ein neuer Prüfungstermin anberaumt werden muss. Dies verursacht natürlich auch weitere Kosten. Wir organisieren in kürzester Zeit Ersatzteile in bester Qualität für Sie und montieren diese an den defekten Geräten. Sie haben somit ein Zeitersparnis, da wir Ihnen das beste Angebot namhafter Hersteller bieten können und uns komplett um den Austausch an den Hebe- und Arbeitsbühnen kümmern.

Zu unserem Repertoire gehören unter anderem Prüfungen aller Anschlagmittel, Auffangsysteme, Sekuranten und Einzelanschlagpunkte. Gerne beraten wir Sie auch bei anderen Prüfungen. Unser Fachpersonal ist jederzeit für Ihre Fragen offen.


Anschlagmittel prüfen leicht gemacht


Lassen Sie Anschlagmittel wie

  • Ketten
  • Seile und Seilgehänge
  • (Hebe)bänder
  • Haken
  • Ösen
  • Schäkel
  • aber auch alle weiteren Anschlagmittel


von einem unserer Mitarbeiter nach der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) prüfen. Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Service der über Wartungen, Inspektionen und Instandhaltungen verfügt, damit es bei der Prüfung nicht zu unnötigen Reklamationen kommt. So sind Sie jederzeit mit Ihren Arbeitsmaschinen auf dem aktuellsten Stand und das Sicherheitsrisiko für eventuelle Mängel wird minimiert.

Unsere Mitarbeiter sind speziell ausgebildet und geschult um die Prüfungen von Hebe- und Arbeitsbühnen ordnungsgemäß durchführen zu können. Sie sind über alle Vorschriften der jeweiligen Prüfungen aufgeklärt und können Sie somit auf Mängel aufmerksam machen, die schnellstmöglich vor der Prüfung behoben werden können.

Unsere fachkundigen Mitarbeiter prüfen wir für Sie auch gerne folgende Anschlagmittel und Hebezeuge:

  • Lastaufnahmemittel
  • Traversen
  • Lasthebemagnete
  • Vakuumheber
  • Anschlagketten und Zubehör
  • Kranschlingen
  • Hebebänder
  • Hebebandhaken
  • Rundschlingen
  • Hebebandgehänge
  • Kranschlingengehänge
  • Anschlagseile
  • Haken
  • Zurrketten
  • Klemmen und Zangen
  • u.v.m



Wie häufig müssen Anschlagmittel geprüft werden?

Die DGUV Regel 100-500 schreibt eine jährliche Überprüfung vor. Anschlagmittel, wie Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen auch vor Inbetriebnahme einer Prüfung unterzogen werde. Dies ist Vorschrift. Unsere Mitarbeiter klären Sie hierüber gerne auf.

Es gibt Anschlagmittel, die nach Bedarf auch öfter von einem Sachkundigen geprüft werden müssen. Mindestens alle 3 Jahre, müssen Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, auf Rissfreiheit überprüft werden. Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter steht hier im Vordergrund. Wir beraten Sie gerne bei Fragen zu den Prüfungsvorschriften zu allen Anschlagmitteln. Es ist natürlich ratsam, alle Geräte regelmäßig einer Wartung zu unterziehen. Dies erspart Ihnen bei der Prüfung eventuelle Unkosten und Ihre Anschlagmittel sind jederzeit auf dem neuesten Stand. Darüber hinaus ist jederzeit die Sicherheit der Geräte gewährleistet.


Was wird bei Prüfungen von Hebe- und Arbeitsbühnen gemacht?


Bei Anschlagmittel wird u. a. folgendes geprüft

  • der allgemeine Zustand der Anschlagmittel (Verformung, Risse, Brüche, etc.)
  • der bestimmungsgemäße Zusammenbau
  • aber auch die Sicherheitseinrichtungen
    (Bügel im Hakenmaul gegen unbeabsichtigtes Aushängen)


Zusammenfassend kann man sagen, dass die DGUV 100-500, aber auch bestimmte gültige Gesetze, Vorschriften und Regeln, fordern eine jährliche Überprüfung der Anschlagmittel. Hierbei wird eine Sicht- und Funktionsprüfung vollzogen. Dies ist eine Pflicht und somit unabdingbar.

Sollte es trotz regelmäßiger Wartungen und Inspektionen doch zu einem unerwarteten Mangel durch den Sachprüfer kommen, können wir jederzeit eine Ersatzlieferung durch einen adäquaten Hersteller organisieren. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und ein Austausch der Anschlagmittel ist sofort umsetzbar. Denn es ist in unserem Sinne, dass Ihre Hebe- und Arbeitsbühnen in einem einwandfreien Zustand sind und Sie die Prüfung von Hebe- und Arbeitsbühnen nach DGUV Regel 100-500 ohne Beanstandung bestehen.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Termin mit uns, um für die nächste Prüfung bestens vorbereitet zu sein und damit Ihre Arbeitsmaschinen stets der Norm entsprechen. Denn aufgeschoben, ist nicht aufgehoben.