Eichenstraße 4, 86462 Langweid
info@as-pruefservice.de 0151 / 20 97 60 97

Prüfung Krananlagen und Hebezeuge


Prüfung Krananlagen und Hebezeuge
Verschiedenste Pflichten werden Ihnen als Unternehmer in Deutschland auferlegt. Falls Sie zu Ihren Betriebsmitteln Krane und Hebezeuge zählen, gehört gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-001 die Prüfung Krananlagen und Hebezeuge zu diesen Pflichten. Wir von der AS Lager- und Fördertechnik sind hier Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Als Sicherheits- und Prüfdienstleister stehen Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitarbeiter für uns an oberster Stelle. Für die Prüfung Krananlagen und Hebezeuge stehen Ihnen unsere beste sicherheitstechnische Prüftechnik und geschulte Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung zur Verfügung. Um unsere Mitarbeiter immer auf den neuesten Stand der Prüftechnik zu bringen, ist ständige Weiterbildung für uns Pflicht. Alle erforderlichen, TÜV-geprüften Befähigungsnachweise liegen uns vor. Diese stehen Ihnen zur Einsicht auf unserer Internetseite zur Verfügung.

 

Vorschrift für die Prüfung Krananlagen und Hebezeuge

Die Prüfung Krananlagen und Hebezeuge richtet sich nach den Bestimmungen in der DGUV Vorschrift 52 und dem DGUV Grundsatz 309-001. Hebezeuge, die nicht unter diese beiden Prüfnormen fallen, werden in der Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 100-500 aufgeführt. Die Prüfung Krananlagen und Hebezeuge hat für alle unter diese Bestimmungen fallenden Betriebsmittel mindestens jährlich zu erfolgen. Wir von der AS Lager- und Fördertechnik führen gerne für Sie die Sicherheitsprüfung vorschriftsgemäß aus und bieten Ihnen, falls erforderlich, die Beseitigung etwaiger Mängel durch unsere speziell geschulten Fachkräfte an.

 

Welche Krane und Hebezeuge müssen geprüft werden?

Um unsere Dienstleistung für Sie als Unternehmer so transparent wie möglich zu gestalten, haben wir auf unseren Internetseiten alle Prüfungen detailliert erläutert. Die Prüfung Krananlagen und Hebezeuge setzt sich aus verschiedenen Prüfungen zusammen. Die Prüfung Krane haben wir auf unserer Internetseite an anderer Stelle bereits näher erklärt. Unter die DGUV Regel 100-500 fallen noch weitere Hebezeuge, auch Personenaufnahmemittel, Hubarbeits- und Hebebühnen (DGUV Grundsatz 308-002), etc. gehören dazu. Der Vollständigkeit halber enthält die folgende Auflistung neben diversen Hebezeugen auch Anschlagmittel.

 

Wir von der AS Lager- und Fördertechnik prüfen gerne für Sie:
  • Lastaufnahmemittel
  • Traversen
  • Lasthebemagnete
  • Vakuumheber
  • Anschlagketten und Zubehör
  • Kranschlingen
  • Hebebänder
  • Hebebandhaken
  • Rundschlingen
  • Hebebandgehänge
  • Kranschlingengehänge
  • Anschlagseile
  • Haken
  • Zurrketten
  • Klemmen und Zangen

 

Termin Prüfung Krananlagen und Hebezeuge

Wenn der Termin Ihrer jährlichen Sicherheitsprüfung näher rückt oder wenn Ihnen Unregelmäßigkeiten bei Betrieb oder Sichtkontrolle Ihrer Betriebsmittel auffallen:

Kontaktieren Sie uns noch heute! Es besteht die Gefahr des Verlustes Ihres Versicherungsschutzes!

Gerne vereinbart unser freundliches Fachpersonal mit Ihnen einen Termin. Wir richten uns hier selbstverständlich nach Ihren Möglichkeiten. Als kompetenter Sicherheitsdienstleister stehen wir Ihnen natürlich auch für alle Fragen rund um das Thema Prüfung Krananlagen und Hebezeuge, Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheit am Arbeitsplatz zur Verfügung. Für uns von der AS Lager- und Fördertechnik hat der Dienst am Kunden höchste Priorität.

 

Ablauf Prüfung Krananlagen und Hebezeuge

Die Prüfung Krananlagen und Hebezeuge erfolgt, je nach zu prüfendem Betriebsmittel, auf Sicht und ggf. auf Funktion. Bei der Sichtprüfung wird von unseren geschulten Fachkräften überprüft, ob das Betriebsmittel Verformungen, Risse oder Brüche aufweist. Der bestimmungsgemäße Zusammenbau und die Sicherheitseinrichtungen werden überprüft. Die Prüfung Krananlagen und Hebezeuge richtet sich dabei selbstverständlich an den verschiedenen Anforderungen der zugrunde liegenden Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung aus.

Falls unsere Mitarbeiter bei der Prüfung feststellen, dass eines Ihrer Anschlagmittel nicht den Vorschriften der DGUV entspricht, können wir auf Wunsch innerhalb kürzester Zeit Ersatz für Sie beschaffen. Dabei achten wir selbstverständlich bei den zu ersetzenden Mitteln auf beste Qualität von namhaften Herstellern.

Nach der Sichtprüfung erfolgt, je nach Prüfgegenstand, die Funktionsprüfung. Dabei wird das jeweilige Gerät auf reibungslosen Betrieb, Bremsfunktion, etc. überprüft.

Nach erfolgreicher Prüfung Krananlagen und Hebezeuge wird das Prüfbuch ordnungsgemäß geführt und alle Ergebnisse werden dokumentiert.

Sie profitieren hiervon mehrfach. Durch eine frühe Diagnose etwaiger Mängel ersparen Sie sich mögliche Betriebsmittel-Ausfälle. Wir führen auch sämtliche Wartungs-, Instandhaltungs- und Inspektionsleistungen aus.

 

Kosten Prüfung Krananlagen und Hebezeuge

Der Dienst am Kunden spiegelt sich bei uns nicht nur in der hohen Qualität unserer Sicherheitsüberprüfungen wieder. Wir von der AS Lager- und Fördertechnik bieten  unsere hohen Standards zudem zu einem fairen Preis an. Unsere Angebote beinhalten beispielsweise pauschale, günstige Anfahrtskosten.

 

Lassen auch Sie sich von uns und unserem Service überzeugen!