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Prüfnormen - VBG 9a


Prüfnormen für Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb

Die Beschaffenheit der Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb muss der Normung 9a entsprechend sein und alle üblichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften müssen eingehalten werden. Es besteht eine Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnung der Lastaufnahmeeinrichtungen muss folgende Details enthalten:

  • Hersteller oder Lieferer
  • Tragfähigkeit
  • Eigengewicht, falls es 5% der Tragfähigkeit oder 50kg übersteigt
  • Typenbezeichnung, falls vorhanden
  • Fabriknummer, falls serienmäßige Herstellung erfolgt
  • Baujahr

 

Zusätzliche Kennzeichnung:

  • eventuell Fassungsvermögen für Schüttgut
  • eventuell zulässiger Greifbereich
  • bei selbstansaugenden Vakuumhebern die Mindestlast

 

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Technische Regeln für Arbeitsstätten

Das Werk „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ gehört auch zu den wichtigen Regelsammlungen für Sie als Unternehmer im Hinblick auf Unfallverhütungsmaßnahmen sowie Sicherheit am Arbeitsplatz.