Prüfnormen - VBG 9a
Prüfnormen für Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
Die Beschaffenheit der Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb muss der Normung 9a entsprechend sein und alle üblichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften müssen eingehalten werden. Es besteht eine Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnung der Lastaufnahmeeinrichtungen muss folgende Details enthalten:
- Hersteller oder Lieferer
- Tragfähigkeit
- Eigengewicht, falls es 5% der Tragfähigkeit oder 50kg übersteigt
- Typenbezeichnung, falls vorhanden
- Fabriknummer, falls serienmäßige Herstellung erfolgt
- Baujahr
Zusätzliche Kennzeichnung:
- eventuell Fassungsvermögen für Schüttgut
- eventuell zulässiger Greifbereich
- bei selbstansaugenden Vakuumhebern die Mindestlast
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ASR
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Das Werk „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ gehört auch zu den wichtigen Regelsammlungen für Sie als Unternehmer im Hinblick auf Unfallverhütungsmaßnahmen sowie Sicherheit am Arbeitsplatz.