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Prüfnormen - DIN 14677


Prüfnormen für Feststellanlagen

Diese Normung regelt die Instandhaltung von Feststellanlagen, Tauschzyklen für Brandmelder und Kompetenznachweise für Instandhalter.

Das DIN unterscheidet Feststellanlagen in Bauart 1: Autarke Feststellanlagen mit Rauchschalter, Netzgerät, Feststellvorrichtung und Handauslösetaster, und Bauart 2: die Steuerung der Feststellanlage erfolgt über eine vorhandene Brandmeldezentrale. Die Instandhaltungsmaßnahmen sind für beide Bauarten mit den gleichen Zeitintervallen angegeben. Die Funktionsprüfung muss mindestens alle drei Monate erfolgen, die Wartung mindestens einmal jährlich. Beide Bauarten dürfen in Funktion von einer eingewiesenen Person oder einer Fachkraft für Feststellanlagen geprüft werden. Die Wartung muss von einer Fachkraft für Feststellanlagen durchgeführt werden, bei Bauart 2 zusätzlich noch von dem Instandhalter der Brandmeldezentrale.

Die Mitarbeiter der AS Lager- und Fördertechnik sind im Besitz der  Kompetenznachweise nach DIN 14677 für Funktionsprüfung und Wartung („Fachkräfte für Feststellanlagen“).

Um die volle Funktion der Feststellanlage zu gewährleisten, müssen die Brandmelder, welche die Türschließung automatisch auslösen, regelmäßig ausgetauscht werden. Die Regel DIN 14677 schreibt hierzu folgende Intervalle vor:

  • Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation: 5 Jahre
  • Brandmelder mit Verschmutzungskompensation: 8 Jahre
  • Brandmelder mit Herstellerangaben: gemäß Herstellerangabe

 

Die Austauschintervalle für reguläre Brandmelder sind in der DIN 14676 aufgeführt.