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Prüfnormen - DGUV V4


Diese Normung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist gleichlautend mit Vorschrift 3. Zusätzlich sind noch zu diversen Absätzen einige Erläuterungen dazu gekommen, die den Geltungsbereich etwas differenzierter darlegen oder andere Details zu den verschiedenen Paragraphen angeben. So ist beispielsweise die Elektrofachkraft als solche genauer erklärt:

 

Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die ihre fachliche Qualifikation im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung erhält. Hierzu zählen Elektroingenieure, Elektrotechniker, Elektromeister und Elektrogesellen. Eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis kann die fachliche Qualifikation begründen, sofern die Überprüfung des Wissens durch eine Elektrofachkraft stattfand. Diese Überprüfung ist nachzuweisen.

 

Auf weitere Erläuterungen wollen wir an dieser Stelle nicht eingehen. Verlassen wir die Sicherheits-Normen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.