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Prüfnormen - DGUV Regel 108-007


Prüfnormen für Regale

Diese Regel findet ihre Anwendung auf Lagereinrichtungen und Lagergeräte. Lagereinrichtungen im Sinne der Normung sind ortsfeste und ortsveränderliche Regale und Schränke. Dazu gehören Paletten-Regale, Fachboden-Regale, Einfahr-Regale, mehrgeschossige Regaleinrichtungen, usw. Mit Lagergeräten sind zur Wiederverwendung vorgesehene Paletten (mit oder ohne Stapelhilfsmittel) und Stapelbehälter gemeint.

Die Regeln besagt, dass im Einzelnen, wie die Lagereinrichtungen und –geräte die Sicherheit gegen Bruch gewährleisten müssen, wie die Steifigkeit und Durchbiegungs-Kräfte berechnet werden. Auch für die Horizontal-Kräfte werden Berechnungsregeln aufgestellt. Die Lagereinrichtungen und –geräte müssen den Anforderungen entsprechen, damit die Nutzung ohne Sicherheitsdefizite gewährleistet ist.

Für kraftbetriebene Regale und Schränke, und solche mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen, sind Sie als Unternehmer aufgefordert, nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, eine Prüfung durchführen zu lassen. Diese Prüfung auf den sicheren Zustand der Regale und Schränke muss von einem Sachkundigen durchgeführt werden und das Prüfergebnis muss dokumentiert werden.

Auch diese Prüfung gehört zu unseren Dienstleistungen!

Sie müssen weiter die Paletten, Stapelbehälter und Stapelhilfsmittel regelmäßig auf den sicheren Zustand prüfen. Schadhafte Lagergeräte sind auszusortieren.