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Prüfnormen - DGUV Information 208-015


Prüfnormen Hebebühnen

Die Information 208-015 enthält Anleitungen für die Bedienung von Fahrzeug-Hebebühnen


Hebebühnen dürfen nur von volljährigen Personen betätigt werden, die in der Bedienung unterwiesen wurden und diese Befähigung Ihnen gegenüber nachgewiesen haben. Die Beauftragung für die Bedienung muss ausdrücklich ausgesprochen werden.


Wie bereits bei anderen Gerätschaften in anderen Normen gefordert, gilt auch für Hebebühnen folgendes: Sie als Unternehmer sind verpflichtet,  vor der ersten Inbetriebnahme und in wiederkehrenden Abständen die Hebebühnen zu prüfen. Als Zeitrahmen ist hier wieder längstens ein Jahr bestimmt. Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt werden und es ist ein Prüfbuch zu führen.

Die Verpflichtung zur Prüfung ergibt sich nicht aus der Information, sondern aus den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV und der alten BG-Regel 500 (BGR 500). Demgemäß sind Sie verpflichtet, für den sicherheitsgemäßen Gebrauch von Arbeitsmitteln zu sorgen. Beide Vorschriften ergänzen sich durch weitere Texte, wie zum Beispiel die Information für Hebebühnen.

Auch diese Prüfung gehört zum Dienstleistungsangebot  von AS Lager- und Fördertechnik!

Weitere Regelwerke für die Sicherheit

VBG

Als Unternehmer haben noch andere Normenwerke für Sie Gültigkeit im Bereich Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung. Ein weiteres Normenwerk ist das VBG. Die Abkürzung steht für die Verwaltungs-Berufs-Genossenschaft. Einige für Sie wichtige Normen und Regeln haben wir uns genauer angeschaut.