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Prüfnormen


Die Sicherheit Ihres Unternehmens steht für uns an oberster Stelle. Wir von der AS Lager- und Fördertechnik sorgen für Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Für Ihre Anlagen und Betriebsmittel steht uns die beste sicherheitstechnische Prüftechnik zur Verfügung.

Damit Sie einen Überblick über den Vorschriften-Dschungel bekommen, haben wir nachfolgend die wichtigsten Prüfnormen und Regelwerke für Sie aufgeführt und zusammengefasst. Wir erklären Ihnen in einfachen Worten, worauf es bei den einzelnen sicherheitstechnischen Prüfungen ankommt und was Ihre Pflichten als Unternehmer sind. Zusätzlich zu den für die Sicherheitsprüfungen im Anlagen- und Fördertechnik-Bereich maßgeblichen Vorschriften ermöglichen wir Ihnen einen kurzen Überblick über Ihre sonstigen Pflichten als Arbeitgeber.

Für alle folgenden Prüfungen vor der Erstinbetriebnahme und alle wiederkehrenden Prüfungen ist die AS Lager- und Fördertechnik im Besitz der notwendigen Kompetenz- und Befähigungsnachweise!

Sollten Sie Fragen zu Ihren sonstigen Pflichten als Arbeitgeber haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung!

 

Warum lesen Sie bei den Vorschriften häufig „früher …“?

Fangen wir mit den Änderungen an. Sie lesen häufig Angaben wie DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3). Was hat es damit auf sich, haben sich wichtige Normen geändert?

Nein. In der Regel ist die Normung beim Alten geblieben, nur die Bezeichnungen haben sich geändert. Die öffentlichen Unfallversicherungsträger und die Verbände der Berufsgenossenschaften haben sich zu einem gemeinsamen Spitzenverband zusammengeschlossen, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV. Die Regelwerke und Vorschriften wurden in einem Normenwerk vereinheitlicht.



Sicherheit ist das oberste Gebot!

Wichtigstes Vorschriftenwerk: DGUV

Als wichtigstes Vorschriften- und Regelverzeichnis ist das Normenwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung anzusehen. Es ist ein Hauptbestandteil der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, kurz GDA. Es dient der Sicherheit und Unfallverhütung am Arbeitsplatz.

 

DGUV - Vorschrift oder Regel?

Die enthaltenen Vorschriften sind verbindliche Rechtsnormen. Diese Unfallverhütungsvorschriften, kurz UVVs, müssen Sie als Unternehmer einhalten.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat neben den Vorschriften noch weitere Bestimmungen erlassen, die der Sicherheit und Unfallverhütung am Arbeitsplatz dienen. Als erstes sind hier die Regeln zu nennen. Diese Regeln sind, im Gegensatz zu den Vorschriften, nicht rechtsverbindlich, sondern stellen Empfehlungen dar. Die Empfehlungen zeigen Ihnen auf, mit welchen Maßnahmen und Prüfnormen Sie Ihre allgemeinen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllen können. Als weiteres stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung noch Informationen und Grundsätze zur Verfügung. Genau wie die Regeln sind diese „Anweisungen“ zwar nicht rechtsverbindlich, dienen aber der Einhaltung Ihrer rechtsverbindlichen Pflicht der Unfallverhütung und Sicherheitsgewährleistung am Arbeitsplatz.

 

Prüfnormen DGUV

Vorschriften

Wenn wir über Prüfnormen für Sicherheit und Unfallverhütung sprechen, sollte natürlich nicht nur die sicherheitstechnische Prüftechnik als solche beachtet werden. Selbstverständlich fängt für Sie als Unternehmer die Sicherheit und Unfallverhütung bereits viel früher an, nicht erst, wenn Sie uns für die wiederkehrenden Prüfungen einschalten möchten.

 

 

Regeln

 

Wie bereits erwähnt, finden sich im Normenwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung neben den verbindlichen Vorschriften auch Regeln. Diese Regeln sind im Sinne der Sicherheit und Unfallverhütung zu beachten.